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Schwarzwaldlandschaft © Jürgen Gocke
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Ein Platz für Kinder: Wettbewerb für Naturerfahrungsräume startet

Mit Naturerfahrungsräumen soll für Jung und Alt erlebbare Natur im Siedlungsraum gefördert werden. Nach dem Motto: Menschen brauchen Natur und Kinder brauchen Matsch. In Naturerfahrungsräumen gibt es Freiräume – für die Natur und für die Menschen. Kinder sollen sie selbstständig aufsuchen können, frei und ohne Anleitung sollen sie Natur entdecken und gestalten können. Naturerlebnisse vor der Haustüre waren vor fünfzig Jahren noch möglich, in Städten und vielen Gemeinden müssen solche Ort wieder geschaffen werden. Genau darum sind Naturerfahrungsräume so wichtig und ein Schwerpunkt der Naturschutzstrategie Baden-Württembergs. Naturerfahrungsräume sind ein wirksames Heilmittel für das Naturdefizitsyndrom vieler Kinder.

Der Wettbewerb richtet sich an Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg und wird jetzt zum ersten Mal ausgeschrieben. Ziel ist es, in jedem Regierungsbezirk bis 2020 die Anlage von zwei Naturerfahrungsräumen zu fördern. Das Umweltministerium unterstützt mithilfe des Wettbewerbs acht Kommunen mit jeweils maximal 10.000 Euro, möglichst in jedem Regierungsbezirk zwei Kommunen. Die Jury wird besetzt durch Mitglieder des Landesnaturschutzverbandes, Städte- und Gemeindetags, Umweltministeriums und der LUBW sowie aus der Bildung und Forschung.

Kommunen in ganz Baden-Württemberg haben nun die Möglichkeit, bis zum 30. Juni 2018 einen Förderantrag für die Errichtung eines Naturerlebnisraumes zu stellen. Die Teilnahme- und Förderbedingungen sind auf der Webseiten der LUBW zum “Landesweiten Wettbewerb von Naturerfahrungsräumen in Baden-Württemberg“ zu finden.


Hintergrundinformationen

Naturerfahrungsraum

Die Grünflächenkategorie Naturerfahrungsraum wurde in den 1990er Jahren im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens entwickelt und dann im Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG verankert. Hier heißt es in § 1 Abs. 6: „Freiräume im besiedelten und siedlungsnahen Bereich einschließlich ihrer Bestandteile, wie Parkanlagen, großflächige Grünanlagen und Grünzüge, Wälder und Waldränder, Bäume und Gehölzstrukturen, Fluss- und Bachläufe mit ihren Uferzonen und Auenbereichen, stehende Gewässer, Naturerfahrungsräume sowie gartenbau- und landwirtschaftlich genutzte Flächen, sind zu erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, neu zu schaffen.“

Öffentlichkeitskampagne „Aktiv für die Biologische Vielfalt“

„Aktiv für die Biologische Vielfalt“ ist eine Initiative der Landesregierung, die bereits 2008 in Zusammenarbeit mit der LUBW und Verbänden des Landes entwickelt wurde. Mit dieser Öffentlichkeitskampagne soll die bisherige Naturschutzarbeit ergänzt werden, um die Lebensbedingungen für unsere heimische Tier- und Pflanzenwelt weiter zu verbessern. Aber in erster Linie geht es darum, verschiedenste Gesellschaftsgruppen anzusprechen und zu unterstützen, sich für die biologische Vielfalt vor der eigenen Haustür zu begeistern und einzusetzen. Der neue Projektbaustein „Naturerfahrungsräume“ richtet sich an die Städte und Kommunen in Baden-Württemberg.

Quelle:

LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
Pressestelle
Griesbachstraße 1
76185 Karlsruhe
Tel. 0721/5600-1387
E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de


LUBW zum “Landesweiten Wettbewerb von Naturerfahrungsräumen in Baden-Württemberg“



veröffentlicht: Mi, 04.10.2017
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