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Schwarzwaldlandschaft © Jürgen Gocke
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Giftiges Jakobskreuzkraut bereitet Sorge

Gerade jetzt im Spätsommer fallen auf vielen Brachflächen sowie an Weg- und Straßenrändern im Landkreis die goldgelbblühenden Kreuzkräuter auf. Zumeist handelt es sich hierbei um das Raukenblättrige Kreuzkraut und um das Jakobskreuzkraut. Alle Kreuzkräuter sind bei häufigem Verzehr für Pferde, Schafe und Rinder giftig. Das Landratsamt informiert über Bekämpfungsmaßnahmen.

In den letzten Jahren hat sich die Aufmerksamkeit der Tierhalter insbesondere in Bezug auf das Jakobskreuzkraut erhöht, nicht zuletzt aufgrund von Medienberichten. Sie befürchten, dass sich diese besonders giftige Kreuzkrautart auf ihren Grünlandflächen ausbreiten könnte. Die Grünlandberater des Landratsamtes geben gezielt Hinweise zu Bekämpfungsmaßnahmen und darüber, wie die Grünlandflächen von diesem Kraut freigehalten werden können.

Jakobskreuzkraut ist eine einheimische zweijährige Pflanze, die das giftige Alkaloid Pyrrolizidin enthält. Das Gift ist in allen Pflanzenteilen enthalten und wird weder durch Konservierung (Heu, Silage) noch nach der Futteraufnahme im Tierkörper abgebaut. Es kann sich in der Leber der Tiere akkumulieren.

Pflegeschnitt vermindert die Ausbreitungsgefahr
„Auf gut bewirtschafteten Grünlandbeständen stellt Jakobskreuzkraut und vor allem das Raukenblättrige Kreuzkraut in der Regel kein Problem dar, da es durch häufige Nutzung und angepasste Düngung schnell zurückgedrängt wird, beziehungsweise gar nicht erst auftritt“, so Grünlandberater Rolf Hess vom Landratsamt. Problematisch kann Jakobskreuzkraut insbesondere auf extensiv bewirtschafteten Standweiden werden, wenn ein Pflegeschnitt ausbleibt. Ein starkes Auftreten und eine weitere Verbreitung gehen hierzulande insbesondere von Brachflächen aus. Hierzu gehören nicht mehr genutzte Böschungen, Obstwiesen oder brachliegende Gärten und Stilllegungsflächen. Auch von Straßen- und Wegrändern kann eine Samenverbreitung ausgehen. Eine gesetzliche Bekämpfungspflicht besteht in Deutschland nicht.

In Ermangelung wirksamer zulässiger chemischer Bekämpfungsmaßnahmen außerhalb landwirtschaftlich genutzter Flächen bleibt in erster Linie nur das mehrmalige Mähen oder Ausreißen auf den befallenen Flächen. Entscheidend hierbei ist der richtige Zeitpunkt. Erfolg versprechend ist die wiederholte Mahd vor der Samenbildung. Aufgrund der langen Blühphase kann sich dieser Zeitraum von Ende Juni bis Anfang Oktober erstrecken. Diese relativ lange Zeitdauer stellt die öffentlichen Werkhöfe vor eine schier nicht zu bewältigende Aufgabe. In der Regel verfügen die entsprechenden Einrichtungen nicht über ausreichend Personal und Geräteausstattungen, um häufige Mähtermine einzuhalten. Ein Abblühen und Versamen des Jakobskreuzkrauts kann deshalb nicht immer und an allen Stellen im Landkreis verhindert werden. Gleichwohl appelliert die Landkreisverwaltung an alle Landbesitzer, nach Maßgabe der Möglichkeiten dazu beizutragen, durch rechtzeitige Schnitte in der Blühphase des Jakobskreuzkrauts eine weitere Ausbreitung einzudämmen.

Für Beratungen stehen Rolf Hess und Dr. Diethild Wanke, Fachbereich Landwirtschaft und Naturschutz, telefonisch unter 07621/410-4440 und 07621/410-4449 sowie elektronisch unter rolf.hess@landkreis-loerrach.de und dr.diethild.wanke@loerrach-landkreis.de zur Verfügung.

Quelle: Landratsamt Lörrach, Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit & Kreistag, Mai-Kim Lâm, Telefon: 07621/410-8213, E-Mail: mai-kim.lam@loerrach-landkreis.de, www.loerrach-landkreis.de


veröffentlicht: Di, 30.08.2016
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