Informationen zum neuen Biosphärengebiet Schwarzwald
Am 4. Januar 2016 wurde die Verordnung zum neuen Biosphärengebiet Schwarzwald durch Naturschutzminister Alexander Bonde in Bernau im Schwarzwald unterzeichnet. Nach der Veröffentlichung der Verordnung im Gesetzblatt wurde das Biosphärengebiet zum 1. Februar 2016 eingerichtet.
Kommunen im Biosphärengebiet
- Landkreis Lörrach: Aitern, Böllen, Fröhnd, Hausen im Wiesental, Häg-Ehrsberg, Kleines Wiesental, Schönau im Schwarzwald, Schönenberg, Schopfheim, Todtnau, Tunau, Utzenfeld, Wembach, Wieden, Zell im Wiesental
- Landkreis Waldshut: Albbruck, Bernau, Dachsberg, Höchenschwand, Häusern, Ibach, St. Blasien, Ühlingen-Birkendorf, Wehr
- Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald: Hinterzarten, Horben, Oberried, Schluchsee
- Stadt Freiburg im Breisgau
- Des Weiteren umfasst das Biosphärengebiet Schwarzwald einen Teil der Gemarkung der Gemeinde Weilheim.
- Mit den 29 am Biosphärengebiet Schwarzwald beteiligten Gemeinden umfasst dieses nun eine Gebietskulisse von 63.236 Hektar.
- In Baden-Württemberg gibt es seit 2008 bereits ein Biosphärengebiet auf der Schwäbischen Alb.
Was ist ein Biosphärengebiet?
Biosphärengebiete umfassen nach § 25 Bundesnaturschutzgesetz großräumige Kulturlandschaften mit charakteristischer und reicher Naturausstattung, die zu erhalten, zu fördern und zu entwickeln sind.
Biosphärengebiete sind Modellregionen, in denen aufgezeigt wird, wie sich Aktivitäten im Bereich der Wirtschaft, der Siedlungstätigkeit und des Tourismus zusammen mit den Belangen von Natur und Umwelt gemeinsam innovativ fortentwickeln können. Biosphärengebiete gliedern sich in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen. Kernzonen sollen sich vom Menschen möglichst unbeeinflusst entwickeln und haben einen ähnlichen Status wie Naturschutzgebiete. Die Pflegezonen sollen überwiegend wie Natur- oder Landschaftsschutzgebiete geschützt werden. In den Entwicklungszonen soll eine vorbildliche ökologisch ausgerichtete Wirtschaftsentwicklung unterstützt werden. Biosphärengebiete weist das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) per Rechtsverordnung aus. Sie können von der UNESCO mit einem besonderen Zertifikat ausgestattet werden.
Das Biosphärengebiet Schwarzwald
Die Region stellt mit ihren großflächigen, extensiv genutzten Weidfeldern, ihrer großen Vielfalt an Sonderstandorten wie Lawinenbahnen, Moore, Felsen und Blockhalden, den standörtlich und nutzungsbedingt unterschiedlichen Wäldern sowie den zahlreichen Fließgewässern eine einzigartige Kulturlandschaft dar. 29 Gemeinden mit einer Gesamtfläche von rund 63.000 Hektar im Regierungsbezirk Freiburg beteiligen sich am Biosphärengebiet Schwarzwald.
Die ersten drei Jahre übernimmt das Land Baden-Württemberg die Kosten vollständig. Danach trägt das Land 70 Prozent der Kosten, 30 Prozent übernehmen die Gemeinden mit Unterstützung der Landkreise.
In der nächsten Zeit wird ein Startteam in der zunächst provisorischen Geschäftsstelle in einem zur Verfügung stehenden Gebäude in Schönau seine Arbeit aufnehmen. Das Land bereitet den Antrag zur Anerkennung als Unesco-Biosphärenreserverat vor.
Die aktuelle Gebietskulisse sowie weitere Dokumente finden sich auf der Website des Regierungspräsidiums Freiburg
Website des Regierungspräsidiums Freiburg
Kommunen im Biosphärengebiet
- Landkreis Lörrach: Aitern, Böllen, Fröhnd, Hausen im Wiesental, Häg-Ehrsberg, Kleines Wiesental, Schönau im Schwarzwald, Schönenberg, Schopfheim, Todtnau, Tunau, Utzenfeld, Wembach, Wieden, Zell im Wiesental
- Landkreis Waldshut: Albbruck, Bernau, Dachsberg, Höchenschwand, Häusern, Ibach, St. Blasien, Ühlingen-Birkendorf, Wehr
- Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald: Hinterzarten, Horben, Oberried, Schluchsee
- Stadt Freiburg im Breisgau
- Des Weiteren umfasst das Biosphärengebiet Schwarzwald einen Teil der Gemarkung der Gemeinde Weilheim.
- Mit den 29 am Biosphärengebiet Schwarzwald beteiligten Gemeinden umfasst dieses nun eine Gebietskulisse von 63.236 Hektar.
- In Baden-Württemberg gibt es seit 2008 bereits ein Biosphärengebiet auf der Schwäbischen Alb.
Was ist ein Biosphärengebiet?
Biosphärengebiete umfassen nach § 25 Bundesnaturschutzgesetz großräumige Kulturlandschaften mit charakteristischer und reicher Naturausstattung, die zu erhalten, zu fördern und zu entwickeln sind.
Biosphärengebiete sind Modellregionen, in denen aufgezeigt wird, wie sich Aktivitäten im Bereich der Wirtschaft, der Siedlungstätigkeit und des Tourismus zusammen mit den Belangen von Natur und Umwelt gemeinsam innovativ fortentwickeln können. Biosphärengebiete gliedern sich in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen. Kernzonen sollen sich vom Menschen möglichst unbeeinflusst entwickeln und haben einen ähnlichen Status wie Naturschutzgebiete. Die Pflegezonen sollen überwiegend wie Natur- oder Landschaftsschutzgebiete geschützt werden. In den Entwicklungszonen soll eine vorbildliche ökologisch ausgerichtete Wirtschaftsentwicklung unterstützt werden. Biosphärengebiete weist das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) per Rechtsverordnung aus. Sie können von der UNESCO mit einem besonderen Zertifikat ausgestattet werden.
Das Biosphärengebiet Schwarzwald
Die Region stellt mit ihren großflächigen, extensiv genutzten Weidfeldern, ihrer großen Vielfalt an Sonderstandorten wie Lawinenbahnen, Moore, Felsen und Blockhalden, den standörtlich und nutzungsbedingt unterschiedlichen Wäldern sowie den zahlreichen Fließgewässern eine einzigartige Kulturlandschaft dar. 29 Gemeinden mit einer Gesamtfläche von rund 63.000 Hektar im Regierungsbezirk Freiburg beteiligen sich am Biosphärengebiet Schwarzwald.
Die ersten drei Jahre übernimmt das Land Baden-Württemberg die Kosten vollständig. Danach trägt das Land 70 Prozent der Kosten, 30 Prozent übernehmen die Gemeinden mit Unterstützung der Landkreise.
In der nächsten Zeit wird ein Startteam in der zunächst provisorischen Geschäftsstelle in einem zur Verfügung stehenden Gebäude in Schönau seine Arbeit aufnehmen. Das Land bereitet den Antrag zur Anerkennung als Unesco-Biosphärenreserverat vor.
Die aktuelle Gebietskulisse sowie weitere Dokumente finden sich auf der Website des Regierungspräsidiums Freiburg
Website des Regierungspräsidiums Freiburg
veröffentlicht: Fr, 15.01.2016
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