Förderung
Der Naturpark Südschwarzwald unterstützt Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Landschaftspflege, Öffentlichkeitsarbeit und Entwicklungskonzeptionen, Entwicklung des Erholungswerts sowie Kulturerbe im ländlichen Raum. Im Rahmen seiner Förderung übernimmt er einen Teil der anfallenden Kosten. Den restlichen Betrag - die sogenannte Kofinanzierung - bestreitet der Projektträger selbst.
Jeder im Naturpark - ob Privatperson, Verein, Unternehmen oder öffentliche Einrichtung - kann ein Projekt beantragen, sofern das geplante Projekt den vorgegebenen Kriterien entspricht. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Naturparkförderung ist, dass die geplante Maßnahme innerhalb des Naturparkgebietes liegt. Zudem muss sie den Zielsetzungen des Naturparks und insbesondere der Richtlinie des Ministeriums Ländlicher Raum zur Gewährung von Zuwendungen an Naturparke in Baden-Württemberg entsprechen. Ein bestimmter Mindestbetrag zur Finanzierung wird als Bagatellgrenze vorausgesetzt:
2.500 Euro Zuwendung für juristische Personen des öffentlichen Rechts
500 Euro Zuwendung für natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts.
Eine Kumulierung von mehreren Anträgen hebt die Bagatellgrenze eines Einzelantrages nicht auf.
Jeder im Naturpark - ob Privatperson, Verein, Unternehmen oder öffentliche Einrichtung - kann ein Projekt beantragen, sofern das geplante Projekt den vorgegebenen Kriterien entspricht. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Naturparkförderung ist, dass die geplante Maßnahme innerhalb des Naturparkgebietes liegt. Zudem muss sie den Zielsetzungen des Naturparks und insbesondere der Richtlinie des Ministeriums Ländlicher Raum zur Gewährung von Zuwendungen an Naturparke in Baden-Württemberg entsprechen. Ein bestimmter Mindestbetrag zur Finanzierung wird als Bagatellgrenze vorausgesetzt:
2.500 Euro Zuwendung für juristische Personen des öffentlichen Rechts
500 Euro Zuwendung für natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts.
Eine Kumulierung von mehreren Anträgen hebt die Bagatellgrenze eines Einzelantrages nicht auf.
Hinweise zur Naturparkförderung
Die Naturparkförderung 2022 beginnt mit der Einreichung des Förderantrags bis spätestens 30. November 2021 bei der Naturpark-Geschäftsstelle. Nach einer Prüfung des Antrags erhält der Antragsteller bei Bewilligung Anfang/Mitte des folgenden Jahres einen sogenannten Zuwendungsbescheid. In der Regel darf der Antragsteller erst dann mit der Durchführung der Maßnahme beginnen. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden.
Bitte reichen Sie Ihre Projektideen mit einer ausführlichen Projektbeschreibung gerne schon ab Juli bei uns ein. So können wir Sie schon im Vorfeld bezüglich Förderfähigkeit, Bedingungen, Notwendigkeit von weiteren Unterlagen, etc. beraten.
Alle Maßnahmen sind in der Regel bis zum 30. Juni desselben Förderjahres abzuschließen. Zu diesem Zeitpunkt reicht der Projektträger seinen Verwendungsnachweis (Zahlantrag) ein, einschließlich einer detaillierten Kostenaufstellung der durchgeführten Arbeiten. Der Naturpark oder das Regierungspräsidium kontrolliert den Verwendungsnachweis (Zahlantrag) sowie die Maßnahme vor Ort und veranlasst schließlich die Auszahlung der Fördergelder durch das Regierungspräsidium Freiburg.
Bitte reichen Sie Ihre Projektideen mit einer ausführlichen Projektbeschreibung gerne schon ab Juli bei uns ein. So können wir Sie schon im Vorfeld bezüglich Förderfähigkeit, Bedingungen, Notwendigkeit von weiteren Unterlagen, etc. beraten.
Alle Maßnahmen sind in der Regel bis zum 30. Juni desselben Förderjahres abzuschließen. Zu diesem Zeitpunkt reicht der Projektträger seinen Verwendungsnachweis (Zahlantrag) ein, einschließlich einer detaillierten Kostenaufstellung der durchgeführten Arbeiten. Der Naturpark oder das Regierungspräsidium kontrolliert den Verwendungsnachweis (Zahlantrag) sowie die Maßnahme vor Ort und veranlasst schließlich die Auszahlung der Fördergelder durch das Regierungspräsidium Freiburg.
Fördermittel
Die Projekte des Naturparks Südschwarzwald werden gefördert mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg und der Lotterie Glücksspirale, manche zusätzlich mit Mitteln der Europäischen Union (ELER).
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.
Geförderte Projekte
- Naturpark-Projektliste ab 2016
(PDF Datei - 320 KB)
Hier finden Sie die Naturpark-eigenen Projekte (seit 2016) und alle beantragten Maßnahmen im Naturpark Südschwarzwald als Download.
Naturpark-Projektbrief 2022
Für das Jahr 2022 möchten wir Ihnen wie jedes Jahr Hinweise zu Förderschwerpunkten geben. Den Projektbrief 2022 finden Sie hier als Download.
- Naturpark-Projektbrief 2022
(PDF Datei - 791 KB)
Maßnahmenprogramm 2020
Hier finden Sie alle beantragten Maßnahmen im Naturpark Südschwarzwald für das Förderjahr 2020 als Download.
- Maßnahmenprogramm 2020
(PDF Datei - 125 KB)
Informationen Naturpark-Förderung 2022
- Präsentation Informationsveranstaltung zur Förderung 2022
(PDF Datei - 2,03 MB)
Auswahlkriterien für die Priorisierung von EU-kofinanzierten Förderanträgen
- Priorisierungsliste
(PDF Datei - 1,07 MB)
Förderbestimmungen / Merkblätter
- Förderrichtlinie aktuell
(PDF Datei - 55 KB) - Merkblatt Kürzungen und Sanktionen
(PDF Datei - 330 KB) - Merkblatt Vergabe
(PDF Datei - 157 KB) - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Personen (Stand: 2019)
(PDF Datei - 62 KB) - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (Stand: 2019)
(PDF Datei - 62 KB) - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderungen an Institutionen
(PDF Datei - 17 KB)
Förderhinweise
- Vorgaben zur Erstellung von Broschüren, Tafeln etc.
(PDF Datei - 72 KB) - Merkblatt Informations- und Publizitätsmaßnahmen
(PDF Datei - 662 KB) - Vorlage Publizitätsmaßnahmen (Poster)
(Word-Datei - 708 KB)
Wichtige Dokumente für den Förderantrag
Die unten aufgeführten Dokumenten (Word- bzw. Excel-Dateien) können Sie direkt am PC ausfüllen.
- Antragsformular aktuell
(PDF Datei - 1,81 MB) - Erläuterungsblatt zum Antragsformular
(PDF Datei - 85 KB) - Antrag Unternehmensnummer
(Microsoft Excel Tabelle - 58 KB) - Formular Projektbeschreibung
(Word-Datei - 27 KB) - Formular Kostenkalkulation Preisvergleich
(Microsoft Excel Tabelle - 37 KB) - Musterformular Kostenkalkulation Preisvergleich
(PDF Datei - 149 KB) - Formular Zeichnungsberechtigung
(Word-Datei - 20 KB) - Checkliste für einen bearbeitungsfähigen Antrag
(PDF Datei - 122 KB)
Erforderliche Dokumente finden Sie auch im Förderwegweiser:
https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Naturparke+_+Foerderantraege_+Unterlagen+_2014_2020_
https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Naturparke+_+Foerderantraege_+Unterlagen+_2014_2020_
Wichtige Dokumente für den Verwendungsnachweis
- Belegliste EU mit Erläuterung (für Projekte über 10.000 Euro Förderung)
(Microsoft Excel Tabelle - 35 KB) - Rechnungszusammenstellung
(Microsoft Excel Tabelle - 33 KB) - Nachweis Ehrenamt
(Word-Datei - 44 KB) - Checkliste für einen bearbeitungsfähigen Verwendungsnachweis/Zahlantrag
(PDF Datei - 104 KB)
Hinweise für die Erstellung von Broschüren, Flyern oder Tafeln
- Merkblatt für die Erstellung von Info-Tafeln
(PDF Datei - 1,87 MB) - Merkblatt Vorgaben für die Erstellung von Printmedien und Beschilderungen
(PDF Datei - 77 KB)