Förderung
Der Naturpark Südschwarzwald unterstützt Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Landschaftspflege, Öffentlichkeitsarbeit und Entwicklungskonzeptionen, Entwicklung des Erholungswerts sowie Kulturerbe im ländlichen Raum. Im Rahmen seiner Förderung übernimmt er einen Teil der anfallenden Kosten. Den restlichen Betrag - die sogenannte Kofinanzierung - bestreitet der Projektträger selbst.
Jeder im Naturpark - ob Privatperson, Verein, Unternehmen oder öffentliche Einrichtung - kann ein Projekt beantragen, sofern das geplante Projekt den vorgegebenen Kriterien entspricht. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Naturparkförderung ist, dass die geplante Maßnahme innerhalb des Naturparkgebietes liegt. Zudem muss sie den Zielsetzungen des Naturparks und insbesondere der Richtlinie des Ministeriums Ländlicher Raum zur Gewährung von Zuwendungen an Naturparke in Baden-Württemberg entsprechen. Ein bestimmter Mindestbetrag zur Finanzierung wird als Bagatellgrenze vorausgesetzt:
2.500 Euro Zuwendung für juristische Personen des öffentlichen Rechts
500 Euro Zuwendung für natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts.
Eine Kumulierung von mehreren Anträgen hebt die Bagatellgrenze eines Einzelantrages nicht auf.
Jeder im Naturpark - ob Privatperson, Verein, Unternehmen oder öffentliche Einrichtung - kann ein Projekt beantragen, sofern das geplante Projekt den vorgegebenen Kriterien entspricht. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Naturparkförderung ist, dass die geplante Maßnahme innerhalb des Naturparkgebietes liegt. Zudem muss sie den Zielsetzungen des Naturparks und insbesondere der Richtlinie des Ministeriums Ländlicher Raum zur Gewährung von Zuwendungen an Naturparke in Baden-Württemberg entsprechen. Ein bestimmter Mindestbetrag zur Finanzierung wird als Bagatellgrenze vorausgesetzt:
2.500 Euro Zuwendung für juristische Personen des öffentlichen Rechts
500 Euro Zuwendung für natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts.
Eine Kumulierung von mehreren Anträgen hebt die Bagatellgrenze eines Einzelantrages nicht auf.
Hinweise zur Naturparkförderung
Die Naturparkförderung 2021 beginnt mit der Einreichung des Förderantrags bis spätestens 30. November 2020 bei der Naturpark-Geschäftsstelle. Nach einer Prüfung des Antrags erhält der Antragsteller bei Bewilligung Anfang/Mitte des folgenden Jahres einen sogenannten Zuwendungsbescheid. In der Regel darf der Antragsteller erst dann mit der Durchführung der Maßnahme beginnen. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden.
Bitte reichen Sie Ihre Projektideen mit einer ausführlichen Projektbeschreibung gerne schon ab Juli bei uns ein. So können wir Sie schon im Vorfeld bezüglich Förderfähigkeit, Bedingungen, Notwendigkeit von weiteren Unterlagen, etc. beraten.
Alle Maßnahmen sind in der Regel bis zum 30. Juni desselben Förderjahres abzuschließen. Zu diesem Zeitpunkt reicht der Projektträger seinen Verwendungsnachweis (Zahlantrag) ein, einschließlich einer detaillierten Kostenaufstellung der durchgeführten Arbeiten. Der Naturpark oder das Regierungspräsidium kontrolliert den Verwendungsnachweis (Zahlantrag) sowie die Maßnahme vor Ort und veranlasst schließlich die Auszahlung der Fördergelder durch das Regierungspräsidium Freiburg.
Bitte reichen Sie Ihre Projektideen mit einer ausführlichen Projektbeschreibung gerne schon ab Juli bei uns ein. So können wir Sie schon im Vorfeld bezüglich Förderfähigkeit, Bedingungen, Notwendigkeit von weiteren Unterlagen, etc. beraten.
Alle Maßnahmen sind in der Regel bis zum 30. Juni desselben Förderjahres abzuschließen. Zu diesem Zeitpunkt reicht der Projektträger seinen Verwendungsnachweis (Zahlantrag) ein, einschließlich einer detaillierten Kostenaufstellung der durchgeführten Arbeiten. Der Naturpark oder das Regierungspräsidium kontrolliert den Verwendungsnachweis (Zahlantrag) sowie die Maßnahme vor Ort und veranlasst schließlich die Auszahlung der Fördergelder durch das Regierungspräsidium Freiburg.
Fördermittel
Die Projekte des Naturparks Südschwarzwald werden gefördert mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg und der Lotterie Glücksspirale, manche zusätzlich mit Mitteln der Europäischen Union (ELER).
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.
Geförderte Projekte
- Naturpark-Projektliste ab 2016
(PDF-Datei - 154 KB)
Hier finden Sie die Naturpark-eigenen Projekte (seit 2016) und alle beantragten Maßnahmen im Naturpark Südschwarzwald für das Förderjahr 2019 als Download.
Naturpark-Projektbrief 2021
Für das Jahr 2021 möchten wir Ihnen wie jedes Jahr Hinweise zu Förderschwerpunkten geben. Den Projektbrief 2021 finden Sie hier als Download.
- Projektbrief 2021
(PDF-Datei - 0,91 MB)
Maßnahmenprogramm 2020
Hier finden Sie alle beantragten Maßnahmen im Naturpark Südschwarzwald für das Förderjahr 2020 als Download.
- Maßnahmenprogramm 2020
(PDF-Datei - 125 KB)
Informationen Naturpark-Förderung 2021
Hier finden Sie die Unterlagen zur Informationsveranstaltung "Naturpark-Förderung 2021" als PDF-Download.
- Präsentation Informationsveranstaltung zur Förderung 2021
(PDF-Datei - 1,37 MB)
Auswahlkriterien für die Priorisierung von EU-kofinanzierten Förderanträgen
- Priorisierungsliste
(PDF-Datei - 1,07 MB)
Förderbestimmungen / Merkblätter
- Förderrichtlinie aktuell
(PDF-Datei - 55 KB) - Merkblatt Kürzungen und Sanktionen
(PDF-Datei - 97 KB) - Merkblatt Vergabe
(PDF-Datei - 157 KB) - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Personen (Stand: 2019)
(PDF-Datei - 62 KB) - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (Stand: 2019)
(PDF-Datei - 62 KB) - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderungen an Institutionen
(PDF-Datei - 17 KB)
Förderhinweise
- Vorgaben zur Erstellung von Broschüren, Tafeln etc.
(PDF-Datei - 72 KB) - Merkblatt Informations- und Publizitätsmaßnahmen
(PDF-Datei - 350 KB) - Vorlage Publizitätsmaßnahmen (Poster)
(Microsoft Word-Datei - 740 KB)
Wichtige Dokumente für den Förderantrag
Die unten aufgeführten Dokumenten (Word- bzw. Excel-Dateien) können Sie direkt am PC ausfüllen.
- Antragsformular aktuell
(PDF-Datei - 1,81 MB) - Erläuterungsblatt zum Antragsformular
(PDF-Datei - 85 KB) - Antrag Unternehmensnummer
(Microsoft Excel-Datei - 58 KB) - Formular Projektbeschreibung
(Microsoft Word-Datei (OfficeOpenXML-Format) - 27 KB) - Formular Kostenkalkulation Preisvergleich
(Microsoft Excel-Datei (OfficeOpenXML-Format) - 37 KB) - Musterformular Kostenkalkulation Preisvergleich
(PDF-Datei - 149 KB) - Formular Zeichnungsberechtigung
(Microsoft Word-Datei - 20 KB) - Checkliste für einen bearbeitungsfähigen Antrag
(PDF-Datei - 122 KB)
Wichtige Dokumente für den Verwendungsnachweis
- Belegliste EU mit Erläuterung (für Projekte über 10.000 Euro Förderung)
(Microsoft Excel-Datei (mit aktivierten Makros) - 101 KB) - Rechnungszusammenstellung
(Microsoft Excel-Datei - 33 KB) - Nachweis Ehrenamt
(Microsoft Word-Datei - 44 KB) - Checkliste für einen bearbeitungsfähigen Verwendungsnachweis/Zahlantrag
(PDF-Datei - 104 KB)
Hinweise für die Erstellung von Broschüren, Flyern oder Tafeln
- Merkblatt für die Erstellung von Info-Tafeln
(PDF-Datei - 1,87 MB) - Merkblatt Vorgaben für die Erstellung von Printmedien und Beschilderungen
(PDF-Datei - 77 KB)