Förderung
Zuschuss für Projekte
Der Naturpark Südschwarzwald unterstützt zahlreiche Maßnahmen in der Region - sowohl ideell als auch finanziell. Gefördert werden Projekte in den Bereichen nachhaltiger und naturverträglicher Tourismus, Öffentlichkeitsarbeit und Erhalt des Natur- und Kulturerbes im ländlichen Raum. Je nach Projekt werden bis zu 70 Prozent der Kosten bezuschusst - den restlichen Betrag bestreitet der Antragsteller. Die Fördermittel stammen aus der Lotterie "Glücksspirale", von der Europäischen Union und vom Land Baden-Württemberg. Gefördert werden sowohl Projekte externer Antragsteller als auch naturparkeigene Projekte.
Ein Projekt beantragen kann grundsätzlich jeder im Naturpark - ganz gleich ob Kommune, Verein oder Privatperson. Die geplante Maßnahme muss jedoch innerhalb des Naturparks liegen und den Förderrichtlinien entsprechen. Ob Ihr geplantes Projekt in der Naturpark-Kulisse liegt, können Sie mit Hilfe dieser interaktiven Karte („Naturpark“ in die Suche eingeben, dann den Reiter „Fügt das Geo-Thema in die Karte ein“ auswählen, nun sehen Sie alle 7 Naturparke Baden-Württembergs) überprüfen.
Die Einreichungsfrist für Projektanträge für das Jahr 2026 ist der 31.10.2025.
Ein Projekt beantragen kann grundsätzlich jeder im Naturpark - ganz gleich ob Kommune, Verein oder Privatperson. Die geplante Maßnahme muss jedoch innerhalb des Naturparks liegen und den Förderrichtlinien entsprechen. Ob Ihr geplantes Projekt in der Naturpark-Kulisse liegt, können Sie mit Hilfe dieser interaktiven Karte („Naturpark“ in die Suche eingeben, dann den Reiter „Fügt das Geo-Thema in die Karte ein“ auswählen, nun sehen Sie alle 7 Naturparke Baden-Württembergs) überprüfen.
Die Einreichungsfrist für Projektanträge für das Jahr 2026 ist der 31.10.2025.
Beratung durch die Naturpark-Geschäftsstelle
Gerne können Sie sich bereits im Vorfeld bezüglich Förderfähigkeit, Bedingungen, Notwendigkeit von weiteren Unterlagen etc. für geplante Projekte 2026 beraten lassen.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Geschäftsstelle des Naturparks auf, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Ansprechpartnerinnen:
Ramona Börner, , Tel.: 07676 9336-42
Elisabeth Maier, , Tel.: 07676 9336-21
Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Geschäftsstelle des Naturparks auf, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Ansprechpartnerinnen:
Ramona Börner, , Tel.: 07676 9336-42
Elisabeth Maier, , Tel.: 07676 9336-21
Für die Antragstellung
Die erforderlichen administrativen Unterlagen erhalten Sie auf dem Förderwegweiser des MLR und nachfolgend hier auf unserer Website.
Im Naturpark-Projektbrief informieren wir Sie über die Neuerungen der Naturpark-Förderung:
- Naturpark-Projektbrief 2025
(PDF Datei - 195 KB)
Hier finden Sie die Zusammenfassung der Informationsveranstaltung "Naturpark-Förderung 2025":
- Infoveranstaltung Naturpark-Förderung 2025
(PDF Datei - 614 KB)
Sonstige hilfreiche Informationen:
- Naturpark-Förderrichtlinie
(PDF Datei - 108 KB) - Wander-Handbuch - Leitfaden zur Entwicklung von Wanderstrecken
(PDF Datei - 3,93 MB) - Mountainbike-Handbuch - Leitfaden zur Entwicklung von MTB-Strecken und -Trails
(PDF Datei - 3,07 MB)
- Naturpark Südschwarzwald - Karte
Sie finden hier eine räumliche Einordnung des Naturpark-Gebietes und können prüfen, ob Ihr Projekt innerhalb der Naturpark-Kulisse liegt.
Fördermittel
Die Projekte werden mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg und der Lotterie Glücksspirale finanziert.
Die Projekte werden als Vorhaben des Landes Baden-Württembergs im Rahmen des GAP-Strategieplans Deutschland 2023 - 2027 mit Mitteln der Europäischen Union im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg finanziert.
Geförderte Projekte
- Naturpark-Projektliste ab 2016
(PDF Datei - 387 KB)
Hier finden Sie die Naturpark-eigenen Projekte (seit 2016) im Naturpark Südschwarzwald als Download.
Projektbeschreibung
Mit diesen Maßnahmen wird die Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft in den Naturparken unterstützt. Ziel ist, die Pflege und Entwicklung der Naturparke als vorbildliche Erholungslandschaften und Förderung eines naturverträglichen Tourismus sowie die integrierte Entwicklung des ländlichen Raums zu fördern. Damit wird ein Beitrag zu den Zielen SO6 (Erhaltung von Landschaft und Biodiversität) (gilt für Maßnahmen "Entwicklung des Erholungswertes" und "Entwicklung natürliches Erbe"), SO8 (dynamische ländliche Entwicklung) (gilt für Maßnahme "Kulturelles Erbe") und dem Querschnittsziel XCO (Wissen, Innovation und Digitalisierung) (gilt für Maßnahme "Sensibilisierung") im GAP-Strategieplan Deutschland geleistet.